Der Irrglaube, dass Arbeitslosengeldempfänger nicht umziehen dürfen ist weit verbreitet und es gibt einen Jobcenterumzug. Jedoch haben Arbeitslosengeldempfänger ebenso wie Harz 4 Empfänger das Recht sich ihren Wohnsitz auszusuchen. Erfüllt der Wohnungswechsel bestimmte Voraussetzungen übernimmt das Jobcenter den Umzug. Mit dem Jobcenterumzug haben Empfänger die Möglichkeit den Wohnungswechsel schneller zu organisieren. Der Umzug in eine neue Wohnung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen. Oftmals spielen private Veränderungen eine Rolle, beispielsweise wenn sich die familiäre Situation ändert und dadurch ein anderer Leistungsaspekt zu Grunde liegt.
Dass ein Umzug erforderlich ist, muss von Ihnen unter vorzulegenden Beweisen beim Amt begründet werden. Nur wenn diese Begründung vorliegt, kann der Jobcenterumzug ermöglicht werden. Ob Ihre Wohnung als angemessen gilt, muss vom Amt bestimmt werden. Dafür stehen verschiedene Betrachtungsaspekte zur Verfügung. Neben dem Kostenfaktor steht jeder Person nur eine bestimmte Grenze an Quadratmetern zu. Bevor Sie also sich verschiedene Wohnungen ansehen ist die umfassende Informationsvielfalt, welche das Jobcenter in diesem Fall anbietet, einzuholen.
Wenn Sie vorhaben eine Wohnung zu wechseln, weil sich die familiären Umstände geändert haben oder weil die Wohnung zu teuer geworden ist, kann das Jobcenter sich bereit erklären den Umzug zu finanzieren. Ob Ihre Wohnung als angemessen eingestuft wird und somit die Kostenübernahme erfolgen kann lässt sich anhand der Größe und der Mietkosten berechnen. Fragen Sie beim Arbeitsamt genau nach wie viele Quadratmeter Ihnen zur Verfügung stehen, damit Sie am Ende auch wirklich alle Mietkosten erhalten.
Wählen Sie eine zu große Wohnung oder eine Wohnung die zu teuer ist, übernimmt das Amt nicht alle Kosten. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind damit der Jobcenterumzug finanziert werden kann, erfahren Sie hier.
Die Kostenübernahme durch das Jobcenter erfolgt nur, wenn der Umzug genehmigt und relevant ist. Wann das der Fall sein kann, erfahren Sie beim Jobcenter direkt. Ist der Umzug genehmigt müssen Sie für den Jobcenterumzug einen Antrag stellen. Stimmt das Arbeitsamt der Kostenübernahme zu werden verschiedene Kostenfaktoren übernommen.
Beachten Sie also, dass nicht alle Kosten grundlegend zur Erstattung zur Verfügung stehen und Sie für gewöhnlich einen Kostenvoranschlag bei einer Agentur vorlegen müssen. Welche Kosten durch den Jobcenterumzug erstattet werden liegt an den Umständen, wie der Umzug vorgenommen werden muss. Ob wirklich ein Umzugsunternehmen nötig ist, kann vom Arbeitsamt vorgegeben werden.
Welche Kosten übernimmt das Jobcenter?
Ein Umzugsunternehmen wird vom Jobcenter nur übernommen wenn der Auftraggeber, also in diesem Fall Sie, gesundheitlich eingeschränkt ist. In diesem Fall kann das Jobcenter auf Eigenleistung bestehen und den Leistungsempfänger dazu verpflichten seinen Hausrat selber zu verpacken. Anders kann sich die Situation gestalten, wenn der Leistungsempfänger weiter weg zieht. In diesem Fall kann das Jobcenter individuell entscheiden, ob eine Kostenübernahme gerechtfertigt ist. Wie sieht es aus wenn der Umzug nicht gerechtfertigt ist?
In diesem Fall kann der Jobcenterumzug nicht gewährleistet werden, denn laut den aktuellen Gesetzen ist das Amt nicht verpflichtet Mehrkosten für die Unterkunft zu erstattet, wenn der Umzug nicht gerechtfertigt ist. Gesetzlich ist es vorgesehen, dass der Leistungsempfänger vor Vertragsabschluss die Berechtigung des Amtes einholen muss. Genaue Informationen dazu finden sich im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) im § 22 SGB II. Im 4. Absatz steht, dass der Leistungsempfänger vor Vertragsabschluss die Genehmigung des Amtes einholen muss. Ist der Umzug begründet und erforderlich muss das Amt laut dem beschriebenen Paragrafen dem Umzug zustimmen.
Um den Jobcenterumzug finanziert zu bekommen ist es wichtig noch vor dem Umzug den Antrag zu stellen. Eine Beratung zu allen Vorbereitungen bekommen Sie dafür bei Ihrem Jobcenter. Der Antrag ist beim Jobcenter abzuholen, wobei die Kosten für den voraussichtlichen Umzug genauer aufzuschlüsseln sind. Da ihnen ein Umzugsunternehmen nur zur Verfügung steht, wenn Sie körperlich nicht in der Lage sind einen Umzug selber zu gestalten, ist die Kostenbetrachtung auf die Materialien zu legen.
Hier finden Sie den Link zum: Jobcenter / Agentur für Arbeit
Denn die Pauschale für die Verpflegung wird anhand der vorher festgesetzten Kostenbeispiele errechnet. Sollten Sie einen Kostenvoranschlag benötigen, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Gerne stellen wir Ihnen einen Umzugswagen und die entsprechenden Kartonagen, um den Umzug zu organisieren.
Rufen Sie uns an oder besuchen Sie unsere Internetseite. Schnell erkennen Sie welche Leistungen wir Ihnen anbieten können. Ist ein Kostenvoranschlag für das Jobcenter nötig? Gerne erstellen wir auch diesen für Sie.
Füllen Sie bitte unseren Online-Fragebogen aus. Je mehr wir über Ihren Umzugsvorhaben wissen um so genauer können wir die Arbeit einschätzen und für Sie ein günstigeres Angebot unterbreiten. Alternativ kommen bei Ihnen vorbei und erstellen für Sie ein Angebot, das Sie Ihrem Jobcenter oder Arbeitsamt vorlegen können.
Ihnen stehen mehrere LKWs zur Verfügung.
Unsere Umzugshelfer sind sehr zuverlässing und erfahren. Unsere Umzugswagen sind für Ihren Jobcenterumzug vollausgestattet (20 bis 30 Umzugsdecken, Sackkarre, Zuggurte, Werkzeugkasten, usw.)
Weitere nützliche Links bekommen Sie direkt hier. Erfahren Sie mehr über den Umzug oder die Kostenerstattung durch das Jobcenter. Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich an uns. Unser Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und beantwortet alle Fragen zur Kostenerstattung und Kostengestaltung durch unser Unternehmen.
Musterformular für Umzugshilfe vom Jobcenter