Als Transportgut werden Gegenstände bezeichnet, deren räumlicher Standpunkt mit technischen Hilfsmitteln verändert wird.
Transportgüter werden unterteilt in:
Wie die Auflistung zeigt, können manche Güter verschiedenen Güterarten zugeordnet werden. Welche Bezeichnung verwendet wird, hängt daher vor allem davon ab, ob es sich um See-, Luft-, Schienen- oder Straßentransporte handelt, und welches Verfahren zum Verladen und Löschen der Güter eingesetzt wird.
Sämtliche oben genannte Güterarten können zusätzlich ein sogenanntes Gefahrgut sein. Als Gefahrgut gelten alle Güter, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, wichtige Gemeingüter bzw. für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren ausgeht. Gefahrgüter müssen gekennzeichnet sein.